Mit dem Brutto-Netto-Lohnrechner Klarheit schaffen
Klarheit über Ihr Lohneinkommen
Bei Vorstellungsgesprächen werden Sie gegen Ende oft mit der Frage konfrontiert, wo Ihre Gehaltsvorstellungen liegen. Meistens wird dann irgendeine Zahl in den Raum geworfen, ohne genau zu wissen, welches Nettogehalt sich durch diese Summe monatlich oder auch jährlich ergibt. Um Ihnen volle Transparenz über Ihr Nettoeinkommen zu liefern, gibt es einige Brutto Netto Rechner im Internet, die nach Eingabe Ihres Bruttoeinkommens sowie weiteren Daten, Ihr persönliches Nettoeinkommen ausrechnen.
Unterschied Brutto/Netto
Ihr monatliches Bruttoeinkommen reduziert sich um Zahlungen der Kirchensteuer, Lohnsteuer, Krankenversicherungsbeiträgen sowie weiteren Sozialabgaben. Bei der Vielzahl an Abzügen ist es oftmals schwer, sich einen kompletten Überblick über die einzelnen Beträge zu schaffen. Jedoch fließen auch weitere Faktoren in der Berechnung mit ein, die das steuerliche Aufkommen verändern, wie zum Beispiel Kinderfreibeträge oder auch Grundfreibeträge.
Das Bruttoeinkommen ist immer der Betrag, der ohne Abzüge im Arbeitsvertrag angegeben wird und abhängig von der Position und der Aufgabe innerhalb eines Unternehmens gezahlt wird.
Das Nettoeinkommen hingegen ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie Steuerklasse, Familienstand, etc. und bezeichnet den letztlich auf das eigene Konto überwiesenen Betrag.
Und wieviel bleibt von meinem Netto übrig?
Diese Frage kann nicht allgemein beantwortet werden, sondern hängt von individuellen Gegebenheiten und anderen Faktoren ab. Aus der Kirche ausgetretene Arbeitnehmer sind von der Kirchensteuer befreit und bezahlen dadurch weniger Abgaben als jemand, der jeden Monat Kirchensteuer bezahlen muss.
Ein verheirateter Arbeitnehmer wird in der Regel steuerlich bevorteilt und erhält monatlich mehr Geld als sein lediges Pendant.
Des Weiteren sparen diejenigen Arbeitnehmer Steuern, die Kinder haben und den Kinderfreibetrag nutzen.
Was ändert sich 2018?
Durch einige Änderungen könnte sich Ihre steuerliche Bewertungsgrundlage geändert haben. Hierzu zählen zum Beispiel eine Anhebung des Kinderfreibetrages sowie eine Anhebung des Grundfreibetrages. Gesunken jedoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung um 0,1%.
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