Antrag auf Arbeitslosengeld stellen – so gehen Sie vor
Die wichtigsten und häufigsten Fragen zu diesem Thema kurz und einfach geklärt:
Wo bekommt man den Hartz IV Antrag eigentlich überhaupt her?
Das benötigte Antragsformular bekommt man bei Bedarf jederzeit ganz einfach und unkompliziert bei dem für die jeweilige Gemeinde zuständigen Jobcenter. Dieses Antragsformular nennt sich korrekt übrigens “Hauptantrag Arbeitslosengeld II” und kann mittlerweile natürlich auch bequem von Zuhause aus online als PDF heruntergeladen und danach auch gleich vollständig ausgefüllt werden. Online ist der Antrag übrigens in der Rubrik „Formulare“ auf der Website der Bundesagentur für Arbeit zu finden. Wichtig dabei ist es den Antrag immer fristgerecht, bis zum Ablauf des jeweiligen Monats zu stellen. In Ausnahmefällen reicht aber mittlerweile auch ein sogenanntes formloses Anschreiben. Am empfehlenswertesten ist aber auch in der heutigen Zeit immer noch das persönliche Erscheinen beim Jobcenter.
Wie wird Hartz IV ausgezahlt?
Dieses Geld bekommt man grundsätzlich immer rückwirkend gezahlt. Das bedeutet im Grunde genommen nichts anderes, als das der jeweilige Antrag immer auf den ersten des Monats wirkt, in dem Monat, in dem er gestellt wurde. Hierzu ein kleines Beispiel: Selbst wenn man den Antrag erst Ende des Monats stellt, entsteht der Anspruch auf das Geld trotzdem ab Beginn dieses Monats und man bekommt das Geld dann schlussendlich auch für das gesamte Monat ausgezahlt. Wenn man also für den gesamten Monat seine Grundsicherung zuverlässig erhalten möchte, muss der Antrag (natürlich gilt das auch für die formlose Variante) unbedingt bis aller spätestens am letzten Tag des jeweiligen Monats vollständig, korrekt und wahrheitsgemäß ausgefüllt jeweils dafür zuständigen Jobcenter vorliegen. Weiter als einen Monat greift die Rückwirkung des Geldes selbverständlich nicht.
Was braucht man für ALG2 Antrag?
Damit das zuständige Jobcenter auch schnellstmöglich die individuelle Höhe des Anspruches ermitteln kann, müssen beim Antrag unbedingt die korrekten und vollständigen Personalien des Antragstellers angegeben werden. Bei einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, also zum Beispiel bei Familien, benötigt man selbstverständlich auch die Personendaten aller Mitglieder. Alle Angaben müssen wahrheitsgetreu sein und mit amtlichen Dokumenten nachgewiesen werden können. Um die Kosten für die Unterkunft und die Heizung genau ermitteln zu können, benötigt das Jobcenter unbedingt einen aktuellen Mietvertrag und schlussendlich auch noch einen Einkommensnachweis.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)
weitere Themen dazu:
- Was ist ein Minikredit und welche Vorteile gibt es für den Verbraucher? Ein Minikredit wird häufig auch als Mikrokredit bezeichnet. Er ist auf eine kurze Dauer begrenzt...