Was kann man unternehmen, wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben?
Es kommt leider sehr oft vor, dass ein unterhaltspflichtiger Ex-Partner keinen Unterhalt für den getrennt lebenden Elternteil und/oder für die Kinder überweist. Auch passiert es, dass nur sehr unregelmäßig gezahlt wird. Wenn Unterhaltszahlungen ausstehen, leiden meist die Kinder, da sie dann oft auf bestimmte Dinge verzichten müssen und ebenso der hauptsächlich erziehende Elternteil wird stark unter Druck stehen. Häufig bringt gutes Zureden sowie immer wieder Nachfragen bei dem Säumigen nichts. Manche Betroffene geben dann sogar auf oder müssen sich andere Wege suchen, um den berechtigten Unterhalt einfordern zu können.
Wie definiert sich ein rückständiger Unterhalt?
Man spricht von einer rückständigen Unterhaltszahlung, wenn der Unterhalt teilweise oder ganz ausbleibt oder es sich um unregelmäßige, beziehungsweise zu niedrige Zahlungen handelt. Es kommt oft vor, dass Unterhaltspflichtige behaupten, das Geld nicht zu haben. Der Unterhaltsempfänger kann dies selbstverständlich nicht so einfach überprüfen. Aber er sollte eine Prüfung zum eigenen Wohl sowie zum Wohl eines Kindes in Auftrag geben.
Wenn es um Unterhaltsangelegenheiten geht
Unabhängig davon, ob es sich um Ehegatten- oder Kindesunterhalt handelt, kommt es zu einer Trennung von Eheleuten, ist Unterhalt fast immer ein schwieriges Thema. Auch wird dieses Thema immer wieder Gegenstand bei einer Familienberatung. Im Bestfall kann man sich da schon gütlich einigen. Häufig werden aber in Sachen Kindesunterhalt berufliche Tätigkeiten verschwiegen, um einen Unterhalt nicht zahlen zu müssen.
Wie kann eine Detektei bei Unterhaltsangelegenheiten helfen?
Wenn man sich in der Situation befindet, dass berechtigte Unterhaltszahlungen ausbleiben, kann man bei Streitigkeiten sowie Auseinandersetzungen eine Detektei in Anspruch nehmen. So ein professioneller Dienstleister wird einem schnell und diskret helfen.
Detektive können unter anderem auch Unterhaltsermittlungen durchführen. Eine spezialisierte Detektei, wie zum Beispiel die Detektei Hamburg, ist in der Lage, nötige Beweise zu sammeln, um auch vor Gericht eigene Interessen durchsetzen zu können. Sind entsprechende Beweise als auch Zeugen zur Hand, ist es möglich, sich erfolgreich zu wehren.
Über das Jugendamt den Unterhalt einfordern
Um Klarheit über das tatsächliche Einkommen des Ex-Partners zu erhalten, kann man sich auch an das zuständige Jugendamt wenden und einen Antrag auf Beistandschaft zu stellen. Der Unterhaltsbeistand wird dann die Einkommensnachweise für die letzten 12 Monate einfordern und ebenso den letzten Einkommenssteuerbescheid beim säumigen Elternteil. Wurden die Einkommensverhältnisse offengelegt, berechnet das Jugendamt mithilfe der Düsseldorfer Tabelle den Kindesunterhalt. Es wird dann ein Unterhaltstitel angefertigt. Diesen muss dann der Unterhaltspflichtige unterschreiben.
Den Unterhalt einklagen
Wird der Unterhaltstitel vom Unterhaltspflichtigen nicht unterschrieben, landet der Fall vor dem Familiengericht. Wenn sich ein Ex-Partner weigert, Auskunft über seine Einkommensverhältnisse zu geben, kann diese Auskunft gerichtlich durch eine Auskunftsklage erzwungen werden. Notfalls ist es möglich, per Beschluss vom Gericht Einsicht in seine Vermögensverhältnisse zu nehmen. Kommt es bezüglich des Unterhalts zu einer Verhandlung, wird das Familiengericht einen Termin festlegen. Dabei werden beide Parteien gehört und danach erfolgt das Urteil, ob und in welcher Höhe ein Ex-Partner regelmäßigen Unterhalt zahlen muss. Übrigens kann man nicht nur Kindesunterhalt fordern. Es besteht auch in besonderen Fällen Anspruch auf Sonder- und Mehrbedarf.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)
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