Die DGUV Vorschrift in der Praxis umsetzen – so klappt es für Verwaltungsbetriebe
Schutz der Sicherheit und Gesundheit, das sind die Hintergründe der DGUV Vorschrift. Die DGUV Vorschrift ist eine gesetzliche Regelung, die auch Beschäftigte im Verwaltungsbetrieben schützen soll. Die Abkürzung steht dabei für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Diese ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die öffentliche Hand. Die Rechtsnorm bestimmt, welche Anforderungen an Arbeitsbedingungen gelten. Das gilt auch für Arbeitsmittel. Um Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden, definiert die DGUV Vorschrift welche Anforderungen an die Arbeitsorganisation und Qualifikation der Beschäftigten gestellt werden.
In der Praxis lässt sich die DGUV Vorschrift in einem Verwaltungsbetrieb dahingehend umsetzen, dass die Beschäftigten regelmäßig über die Gefahren und Schutzmaßnahmen an ihrem Arbeitsplatz unterwiesen werden. Es geht dabei für die Beschäftigten nicht nur um die Theorie. Praktische Übungen sollen das Erlernte vertiefen. Mindestens einmal im Jahr muss diese Unterweisung erfolgen. Darüber muss eine Dokumentation erfolgen.
Zum Überblick haben wir vier Bereich gegliedert, die zur Orientierung bei den Inhalten der DGUV Prüfungen beiträgt.
Einleitung
Die Einleitung beschreibt den Zweck und den Geltungsbereich. Zudem werden Begriffsbestimmungen erläutert.
Allgemeine Vorschriften
Die allgemeinen Vorschriften umfassen die Pflichten des Arbeitgebers und der Beschäftigten im Allgemeinen nach Grundsätzen und Prävention.
Besondere Vorschriften
Inhalt sind Anforderungen für bestimmte Arbeitsbereiche. In Verwaltungsbetrieben sind diese die Arbeitsmittel und Tätigkeiten, wie zum Beispiel Bildschirmarbeit, Büroarbeit und Telearbeit.
Anhänge
Die Anhänge enthalten zusätzliches Informationsmaterial. Dazu gehören Muster für Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung oder Betriebsanweisungen.
Was sind die Konsequenzen bei Nichteinhaltung?
Auf Arbeitgeber und Beschäftigen können schwerwiegende Folgen zukommen, wenn die DGUV Vorschrift nicht eingehalten wird. In Gefahr stehen die Beschäftigten bezüglich Unfälle und Berufskrankheiten. Leben und Gesundheit können gefährdet sein.
Stellen die Kontrollorgane eine Nichtbeachtung fest, können Bußgelder oder Strafen für den Arbeitgeber verhängt werden. Wenn der Arbeitgeber seine Pflichten verletzt. kann es zu Schadensersatzansprüchen oder Regressforderungen kommen. Letzter erfolgen von Seiten der DGUV oder anderen Versicherungen, wenn ein Schaden durch eine Verletzung der DGUV Vorschrift entsteht.
Daher ist es wichtig, dass sowohl der Arbeitgeber als auch die Beschäftigten sich an die DGUV Vorschrift halten und diese in der Praxis umsetzen.
Wie wird eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen?
Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein systematischer Prozess, um potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und zu bewerten, sowie geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sie zu vermeiden oder zu minimieren. Eine Gefährdungsbeurteilung besteht aus folgenden Schritten:
- Schritt 1: Identifizieren Sie die Gefahren, die zu Verletzungen oder Erkrankungen führen können.
- Schritt 2: Beurteilen Sie das Risiko, das von jeder Gefahr ausgeht, d.h. wie wahrscheinlich und wie schwerwiegend die Folgen sind.
- Schritt 3: Entscheiden Sie, wie Sie das Risiko kontrollieren oder reduzieren können, z.B. durch technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen.
- Schritt 4: Dokumentieren Sie Ihre Ergebnisse und Maßnahmen in einer schriftlichen Gefährdungsbeurteilung.
- Schritt 5: Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Gefährdungsbeurteilung und aktualisieren Sie sie bei Bedarf, z.B. wenn sich die Arbeitsbedingungen ändern oder ein Unfall oder eine Beinahe-Unfall passiert.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine gute Praxis, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und die Produktivität und Qualität der Arbeit zu verbessern.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)
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