Das Kind freiwillig gesetzlich versichern
Wenn die Eltern beispielsweise mit ihrem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen oder sie heiraten, versichern diese ihre Kinder oftmals zunächst freiwillig gesetzlich. Dies ist häufig der Fall, da dem Kind dann kein Zugangsrecht mehr zur Familienversicherung zusteht. Zu dieser Möglichkeit gibt es jedoch Alternativen, wie beispielweise die einer privaten Versicherung. Nachfolgend sollen beide Möglichkeiten der Versicherungen einmal genauer erläutert werden.
Freiwillig gesetzlich oder doch privat versichern?
Wenn sich der Status der Eltern durch Heirat oder erstmaliges Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze ändert, müssen Überlegungen zur Versicherung des Kindes getroffen werden. Kinder können dann nicht mehr beitragsfrei in der gesetzlichen Versicherung mitversichert werden. Die Krankenkasse kündigt und kann dies sogar in manchen Fällen rückwirkend tun, woraus sich Nachzahlungen ergeben können. Tritt der Fall ein, dass das Kind den Anspruch auf die Familienversicherung verliert, ist es meist erheblich günstiger sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Rückwirkend in die private Krankenversicherung zu wechseln ist zumeist nicht möglich. Dazu gibt es in Einzelfällen jedoch manchmal auch gewisse Ausnahmeregelungen, sodass beispielsweise Annahmen rückwirkend von einem halben oder ganzen Jahr möglich gemacht wurden.
Freiwillig gesetzlich Versicherte
Verliert man den Anspruch innerhalb der beitragsfreien Familienversicherung, besteht die Möglichkeit sich entweder privat versichern lassen oder sich für eine freiwillige gesetzliche Versicherung zu entscheiden. Einige Eltern möchten dabei ihr Kind freiwillig gesetzlich versichern. Freiwilliges Kassenmitglied werden kann nur, wer vorher mindestens zwölf Monate oder in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate gesetzlich versichert gewesen ist. Zudem muss die freiwillige Mitgliedschaft bis zu drei Monate nach dem Ausscheiden beantragt werden, ansonsten besteht nur noch die Möglichkeit der privaten Versicherung. Oftmals findet die zuletzt genannte Regelung jedoch keine Anwendung mehr und aus der Versicherung Ausgeschiedene werden oftmals durch eine obligatorische Anschlussversicherung freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Über den neuen Versichertenstatus erhalten die Versicherten dann eine schriftliche Information. Wer diese Anschlussversicherung nicht wünscht, kann austreten, muss dann aber eine anderweitige Absicherung nachweisen. In den meisten Fällen stehen zur Wahl der Krankenkasse vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung und viele Krankenkassen sind bundesweit geöffnet.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)
weitere Themen dazu:
- Wie spart man als Arbeitnehmer bei der Krankenversicherung? Beim monatlichen Blick auf die Entgeldabrechnung wundern sich viele Arbeitnehmer in Deutschland, dass von dem...
- 12 Tipps um Geld zu sparen Geld spielt in unserer Gesellschaft eine herausragende Rolle. Viele Menschen träumen davon, sich alles leisten...
- Spartipps für den Urlaub Das ganze Jahr nur für einen Traumurlaub sparen und dann die ganze Summe Geld nur...
- Frauen als Risikogruppe für Altersarmut – Präventivmaßnahmen gegen die Altersarmut Das Thema Altersarmut betrifft viele Bundesbürger, doch besonders der Anteil an Frauen, die Gefahr laufen...