Die Absicherung der Arbeitskraft gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Der Verlust der Arbeitskraft führt in aller Regel zu schmerzlichen finanziellen Einbussen. Im Ernstfall ist von der gesetzlichen Absicherung wenig bis gar nichts zu erwarten. Arbeitgeber und Krankenkassen übernehmen nur begrenzt die Fortzahlung des Gehalts bei Angestellten. Um die eigene Arbeitskraft und damit das regelmäßige Einkommen abzusichern, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Am bekanntesten ist sicherlich die Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings gibt es interessante Alternativen, so zum Beispiel eine Dread-Disease-Police, eine Absicherung gegen schwere Krankheiten. Dieser Versicherungsschutz wird von wenigen Versicherern angeboten und ist daher am deutschen Markt noch nicht so präsent. „Disease Disease“ bedeutet übersetzt „gefürchtete Krankheit“ schützt vor den finanziellen Folgen einer schweren Krankheit (siehe https://www.dread-disease.org/)
Die wesentlichen Unterschiede
Zwischen den beiden Risikopolicen gibt es zahlreiche Unterschiede. Bevor die Wahl auf das eine oder das andere Produkt fällt, sollte geprüft werden, was besser auf den persönlichen Bedarf abgestimmt ist.
Die Dread-Disease-Versicherung zahlt im Unterschied zur BU-Police einen steuerfreien Einmalbeitrag im Leistungsfall aus und keine Rente. Über den Auszahlungsbetrag kann der Versicherungsnehmer frei verfügen. Mit dem Geld können notwendige Umbaumaßnahmen im Haus, teure Behandlungen durch Spezialisten oder eine ambulante Pflege finanziert werden. Als Leistungsfall wird die Diagnose eine schwere Krankheit wie Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt oder ähnliches definiert. Je nach Tarif sind 30 – 45 schwere Krankheiten im Leistungskatalog enthalten. Ob und wann der Kunde nach der Erkrankung wieder seiner Arbeit nachgehen kann, spielt hier keine Rolle.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt im Falle einer Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall die vereinbarte Rente und das solange die Berufsunfähigkeit andauert – höchstens jedoch bis zum gewählten Vertragsende. Wer seinen aktuellen Beruf nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausüben kann, gilt als berufsunfähig. Meistens wird ab einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50% die volle vereinbarte Rente ausgezahlt. Statistisch gesehen trifft es jeden Vierten im Laufe des Berufslebens. Die mit Abstand häufigsten Ursachen für den Eintritt oder Berufsunfähigkeit sind psychische Probleme und Erkrankungen des Bewegungsapparats. Diese Diagnosen kann eine Dread-Disease-Versicherung nur unzureichend abdecken.
Die Prämie einer Dread-Disease-Police richtet sich nach dem Eintrittsalter, der gewünschten Laufzeit und der versicherten Summe als Einmalzahlung. Außerdem zahlen Raucher einen Mehrbeitrag. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung spielt der aktuell ausgeübte Beruf die wichtigste Rolle in der Kalkulation. Vorrangig körperlich oder handwerklich tätige Berufsbilder können sehr teuer werden, während akademische oder kaufmännische Berufe vergleichsweise günstig zu versichern sind. Daneben richtet sich die Prämie ebenfalls nach Eintrittsalter, Laufzeit und der monatlichen Rente für den BU-Fall.
Bei beiden Versicherungsarten ist im Vorfeld eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Kein Versicherer versichert gerne das brennende Haus. Im eigenen Interesse sind die Gesundheitsangaben genau und ehrlich zu beantworten, damit es im Leistungsfall nicht zu unnötigen Komplikationen kommt.
Für welche Zielgruppen ist welche Lösung interessant?
Pauschal lässt sich nicht sagen, ob eine Dread-Disease-Versicherung oder BU-Absicherung besser passt. Es hängt stark von der jeweiligen Tätigkeit ab sowie dem Berufsstatus. Interessant kann eine Dread-Disease-Police besonders für sogenannte Keyman sein. Dazu gehören hohe Führungskräfte in Unternehmen, wie zum Beispiel ein Vorstand oder Geschäftsführer. Die Einmalzahlung hilft besser die finanziellen Folgen eines Ausfalls abzufedern als eine monatliche Rente.
Wer durch seinen Beruf einem erhöhten Risiko unterliegt am Skelett- und Bewegungsapparat zu erkranken oder gar verhäuft psychische Krankheiten auftreten, der sollte eher zur Berufsunfähigkeitsabsicherung greifen. Beamte sollten darauf achten, dass eine Klausel für den Fall der Dienstunfähigkeit mit enthalten ist. Dann nämlich erhält diese Zielgruppe die Rente, sobald der Dienstherr die Dienstunfähigkeit bescheinigt.
Grundsätzlich sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung die erste Wahl bei der Risikovorsorge bleiben. Sie zielt aus die Ausübung des Berufes ab und versichert die wichtigsten Ursachen für den Verlust der Arbeitskraft. Dabei sollte vorher auf die Qualität des Bedingungswerkes geachtet werden, es gibt große qualitative Unterschiede bei den Tarifen. Eine Dread-Disease-Versicherung kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung in bestimmten Fällen gut ergänzen oder ersetzen.