Würdevolle Beisetzung trotz Sozialhilfe

In Deutschland wächst die Zahl der Armenbegräbnisse. Es handelt sich dabei um Beisetzungen von Menschen, für dessen Kosten der Sozialstaat aufkommt. Jeder verstorbene Mensch hat in Deutschland das Recht, würdevoll beerdigt zu werden. Die Grenze zwischen würdevoll und billig ist dabei fließend. Kann niemand für die Beisetzung zahlen, wählt der Staat die billigste Methode.
Wer bereits einmal einem Armenbegräbnis beiwohnte, wünscht sich selbst eine würdevollere Bestattung im Todesfall. Selbst Menschen mit einem geringen Einkommen haben die Möglichkeit, die eigenen Bestattungskosten mit einer Bestattungsvorsorge abzusichern. Selbst dann, wenn Sozialleistungen vom Staat bezogen werden.
Möglichkeiten der Vorsorge
Zwei wesentliche Möglichkeiten zur Absicherung der Bestattungskosten sind in Deutschland üblich. Eine Form der Versicherung ist die Sterbeversicherung. Sie genießt aufgrund mangelnder Transparenz und schlechter Konditionen keinen guten Ruf und wird von der Stiftung Warentest nicht empfohlen. Wem an einer Absicherung der Bestattungskosten gelegen ist, entscheidet sich besser für eine Bestattungsvorsorge.
Für eine Bestattung fallen Kosten von durchschnittlich 7.000 Euro an, abhängig von den individuellen Wünschen und regionalen Gegebenheiten. Mit einer Bestattungsvorsorge können sich Menschen zu Lebzeiten gegen diese hohen Kosten im Todesfall absichern. Abgeschlossen wird ein Vertrag mit einem Bestattungshaus, nur sie dürfen Bestattungsvorsorgen anbieten.
In dem Vertrag werden alle Details der Beisetzung festgesetzt. Dazu zählt etwa die Art der Bestattung, der gewünschte Beisetzungsort oder der Grabschmuck. Alle Kosten sind damit abgedeckt und die Hinterbliebenen werden in der schweren Zeit der Trauer von einer schwierigen Aufgabe befreit.
Besonderheiten der Bestattungsvorsorge
Die Vorsorge wird durch einen Einmalbetrag oder der Zahlung monatlicher Beiträge beglichen. In jedem Fall muss das eingezahlte Geld auf einem Treuhandkonto verbucht werden. Das bietet gleich mehrere Vorteile für den Unterzeichner der Bestattungsvorsorge. Zum einen ist das eingezahlte Geld zweckgebunden und ist ausschließlich für die Beisetzung aufzuwenden.
Da zwischen dem Abschluss der Vorsorge und dem Tod mehrere Jahre oder Jahrzehnte vergehen können, ist eine Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Bestatters nicht auszuschließen. Das eingezahlte Kapital auf dem Treuhandkonto ist in diesem Fall abgesichert. Beim Abschluss einer Bestattungsvorsorge ist auf die Einzahlung auf einem Treuhandkonto zu bestehen, sonst kann das vorausbezahlte Geld in die Insolvenzmasse einfließen und ist möglicherweise verloren.
Recht auf Bestattungsvorsorge
Viele Menschen sind nicht in der Lage, für das Alter ausreichend vorzusorgen. Immer häufiger müssen Sozialämter für die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung in Deutschland zahlen. Zuvor jedoch muss die pflegebedürftige Person erspartes Geld für die Pflege aufbringen.
Gespartes Geld für eine Bestattungsvorsorge ist von dieser Pflicht ausgenommen. Mehrere Gerichte in Deutschland haben entschieden, dass die Bestattungsvorsorge Teil des Schonvermögens ist. Für die Bestattungsvorsorge Sozialamt sind in Bayern 3.500 Euro als angemessene Summe für eine würdevolle Bestattung als Schonvermögen anzurechnen. Es ist lediglich sicherzustellen, dass dieses Geld zweckgebunden ist und für die späteren Bestattungskosten verwendet wird. Ein Sozialgericht in Hessen hat einer Klägerin gegen das Sozialamt sogar eine Summe von mindestens 5.000 Euro für die Bestattungsvorsorge zugesprochen.
Der deutsche Staat muss jährlich mehr als 56 Millionen Euro für Sozialbestattungen, den sogenannten Armutsbegräbnissen, ausgeben. Seit den gesetzlichen Krankenkassen das Sterbegeld im Jahr 2004 aus dem Leistungskatalog strichen, ist die Zahl der Sozialbestattungen sprunghaft angestiegen. Allein in der Hauptstadt Berlin werden jedes Jahr mehr als 2.500 Menschen in Armutsgräbern beigesetzt. Wer vorsorgt, sichert sich eine würdevollere Beisetzung.
(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)
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