Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt entgangene finanzielle Vorteile, sowie eingetretene geldliche Nachteile ab, die durch einen unterlassenen oder falschen Rat entstanden sind.
Haften tun dabei Personengruppen aus dem Dienstleistungs- und Freiberuflersektor, welche fremde Interessen beratend, verwaltend, begutachtend sowie vollstreckend ausführen und es dadurch zu Vermögensschäden kommt. Besonders betroffen sind dabei Notare, Rechtsanwälte, Beamte und Sachverständige.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist in vielen Berufszweigen gesetzlich vorgeschrieben und kann zu einem Berufsverbot führen, wenn keine abgeschlossen wurde. Die Versicherung beinhaltet dabei eine passive Rechtschutzversicherung, die zunächst die Rechts- und Sachlage genau prüft und unberechtigte Haftpflichtansprüche abwehrt. Sollte es dennoch zu einem Gerichtsprozeß kommen, übernimmt die Versicherung die Verteidigungskosten und leistet bei einem berechtigten Haftpflichtanspruch eine Entschädigungsleistung.
Im Vergleich zu anderen Versicherungen, gilt bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung das Verstoßprinzip, d.h. das bereits bei einem beruflichlichen Versehen Haftungsansprüche ausgelöst werden und nicht erst bei der Geltendmachung durch einen Geschädigten. Die Versicherung schützt den Versicherten durch eine sogenannte Nachhaftung, da auch Schäden erst Jahre nach der eigentlichen Ursache in Erscheinung treten. Bei einigen Berufsgruppen ist die Nachhaftung dabei zeitlich unbegrenzt.
Der zu zahlende Beitrag für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hängt in erster Linie von der ausgeübten Tätigkeit ab, sowie den vertraglichen Bestimmungen. Die unterste Grenze liegt bei etwa 200 Euro (jährlich) plus der fälligen Versicherungssteuer. Im oberen Bereich gibt es theoretisch kein Limit, als Richtwert können Prämien von 1.200 bis 2.500 zuzüglich Steuer anfallen.
Bei Abschluss einer solchen Versicherung sollte nicht nur der Preis ins Visier genommen werden, sondern auch die jeweiligen Geschäftsbedingungen. Ist für den Berufszweig eine solche Versicherung zwingend vorgeschrieben, empfiehlt sich ein Vertrag mit einer langen Kündigungsfrist. Es sollte zudem darauf geachtet werden, dass auch Haftungsfolgen von Internetdarstellungen mit abgedeckt sind. Auch sollte die Haftpflicht in der gesamten EU Gültigkeit haben.
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