Das Kind freiwillig gesetzlich versichern
Wenn die Eltern beispielsweise mit ihrem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen oder sie heiraten, versichern diese ihre Kinder oftmals zunächst freiwillig gesetzlich. Dies ist häufig der Fall, da dem Kind dann kein Zugangsrecht mehr zur Familienversicherung zusteht. Zu dieser Möglichkeit gibt es jedoch Alternativen, wie beispielweise die einer privaten Versicherung. Nachfolgend sollen beide Möglichkeiten der Versicherungen einmal genauer erläutert werden.
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